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Die Kanzlei besteht in dritter Generation – nach der Sozietät Dr. Ludwig Ostner & Dr. Alfred Ostner, nunmehr als Sozietät Dr. Alfred Ostner und Renate Ostner.
Wir stellen uns kurz vor
Renate Ostner, zugelassen am AG Nürnberg, LG Nürnberg-Fürth, OLG Nürnberg und postulationsbefugt an allen Amts- und Landgerichten
- Abitur 1984 am Melanchthon Gymnasium
- ab Herbst 1984 Studium an der Friedrich-Alexander Universität; Erstes Examen I/89
- Referendariat und Zweites Examen im Termin I/92
- Zulassung zur Anwaltschaft August 1992
- seit 1999 Fachanwältin für Familienrecht
- seit 2002 Fachanwältin für Arbeitsrecht
- seit der Referendariatszeit Mitarbeit bei einem juristischen Repetitorium in München
(www.jit-online.de) und als Korrekturassistentin an der Friedrich-Alexander-Universität.
Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Bereich des Verkehrsrechts, Familienrechts und Arbeitsrechts, wobei wir hier gleichermaßen Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber vertreten. Einen weiteren Schwerpunkt stellt die Vertretung mittelständiger Handwerksfirmen mit den dazu gehörigen Vergütungs- und Gewährleistungstreitigkeiten dar.
Dr. Alfred Ostner reduziert seine aktive Tätigkeit zwar inzwischen und zieht sich aus forensischer Tätigkeit zurück, ist aber nach wie vor sowohl für Mandanten beratend und außergerichtlich tätig, als auch in der Kanzlei als wertvoller Ratgeber mit einem Erfahrungsschatz von Jahrzehnten präsent.
Da jedes Rechtsgebiet vielfältige Themenkreise beinhaltet, ist es nicht möglich, alle denkbaren Rechtsbereiche interessewahrend für den Mandanten abzudecken.
Wir arbeiten daher in bestimmten Fachbereichen mit Anwaltskollegen zusammen, mit welchen wir entweder durch Bürogemeinschaft oder auch durch überörtliche Kooperation verbunden sind.
Auch steuerliche Fragen können unbürokratisch über eine Steuerkanzlei geklärt werden, mit welcher wir in laufendem Austausch stehen.
